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Europäischer
Menschenrechtsgerichtshof vertagt den Fall Ocalan erneut
Interview
mit den Ocalan Anwälten Hadice Korkut und Dogan Erbas vom Asrin
Anwaltsbüro, Internationale Initiative "Freiheit für
Abdullah Ocalan - Frieden in Kurdistan"
Istanbul,
31. August 2001
INTERNATIONAL
INITIATIVE BRIEFINGS:
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof vertagt den Fall Ocalan
erneut
Neue
Frist für Anträge bis zu 28. September 2001
Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof sollte am 31. August 2001 zusammentreten,
um über den Antrag von Abdullah Öcalan gegen die Türkei
zu beraten. Wie es jetzt aussieht hat der Gerichtshof eine neue
Frist für letzte Anträge bis zum 28. September 2001 eingeräumt.
Was ist der Grund dafür und konnten Sie inzwischen Ihre Vorbereitungen
abschließen?
Unsere Vorbereitungen für das Verfahren laufen weiter. Herr
Öcalan hat selbst eine umfangreiche Vorlage für die Anträge
abgefasst, die wir leider bisher noch nicht vollständig einsehen
konnten. Wir sind allerdings auf Informationen in diesem Dokument
angewiesen um unsere Verfahrensanträge fertig stellen zu können.
Das ist erst möglich wenn wir vollständigen Zugang zu
dem Entwurf haben, den unser Klient erarbeitet hat.
Warum erhalten sie keinen Zugang zu dem Dokument?
Herr Öcalan hat immer noch keine angemessenen Bedingungen,
was den Rechtsbeistand angeht. Es ist ihm nicht erlaubt, Schriftsätze
direkt an seine Anwälte zu geben oder von ihnen zu erhalten.
Im Widerspruch zu den eigenen Vorschriften der Regierung regelt
der Staatsanwalt von Bursa den Dokumentenaustausch und sämtlichen
Schriftverkehr, haben verschiedene Staatsvertreter Zugang zu und
Kontrolle über diese Dokumente. Der Grund dafür ist der
Status der Insel Imrali, sie ist militärisches Sperrgebiet.
Herrn Öcalans Kommunikation mit dem Europäischen Gerichtshof
unterliegt ebenfalls diesen Beschränkungen. Jedes Mal wenn
wir die Behörden bitten, uns Einsicht in Dokumente zu gewähren,
die Herr Öcalan für sein Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof vorbereitet hat, erklärt man uns, diese Dokumente
seien "an die zuständige Behörde" weitergeleitet
worden; man würde uns Zugang gewähren, sobald ihre Untersuchung
beendet sei. Bisher haben wir allerdings erst den ersten Teil des
Entwurfs erhalten, den unser Klient erarbeitet hat. Wir werden jedoch
die Antragsentwürfe als Ganzes prüfen müssen, bevor
wir unsere Verfahrensanträge fertig stellen können.
Im übrigen haben wir die Arbeit an denjenigen Fragen mehr oder
weniger abgeschlossen, die unsere Klagen gegen spezifische Verletzungen
einzelner Artikel der Konvention betreffen, die der Gerichtshof
im Dezember zugelassen hat. Diese Arbeit umfasst auch Gutachten
zum Recht auf Selbstverteidigung oder Notwehr und zu Artikel 125
des Türkischen Strafgesetzbuches, der für Separatismus
die Todesstrafe vorsieht.
Einer der Gründe, weshalb dieser Fall so weitreichend ist,
liegt in der Kurdischen Frage an sich, einem der schwierigsten historischen,
sozialen und politischen Probleme des gesamten Mittleren Ostens.
Dieses Problem betrifft nahezu alle in der Türkei lebenden
Kurden, als etwa die Hälfte der 40 Millionen Kurden im Mittleren
Osten. Bei der Klage, über die wir hier reden, handelt es sich
um einen Fall, der das Ergebnis einer Auseinandersetzung ist, die
auch von den türkischen Behörden selbst als "Krieg
auf niedriger Flamme" bezeichnet wird. Es ist der Fall des
Führers einer dieser Konfliktparteien, der PKK. Individuelle
Menschenrechtsverletzungen, die im Laufe dieses Konflikts begangen
wurden, sind bereits in großer Zahl vor diesem Gerichtshof
verhandelt worden. Daher kann man diesen Fall als eine Art Zusammenfassung
aller Menschenrechtsverletzungen betrachten, die im Kontext dieses
Konflikts begangen wurden, dessen Wurzel das kurdische Problem ist.
Nun hat der Gerichtshof eine letzte Frist für Anträge
bis zum 28. September eingeräumt. Dennoch wird es unter den
gegebenen Umständen schwierig werden, unsers Anträge bis
dahin fertig zu stellen. Wir sind aber zuversichtlich, dass der
Gerichtshof mit diesen Problemen in angemessener Weise umgehen wird,
wenn er die Ursachen für diese Verzögerungen berücksichtigt.
Immerhin hat das Gericht die ersten einstweiligen Anordnungen bereits
am 4. März 199 erlassen, damit die Regierung sicherstellt,
dass der Kläger mit Hilfe von Anwälten seiner Wahl sein
individuelles Recht auf Anrufung des Europäischen Gerichtshofes
tatsächlich wahrnehmen kann.
Also machen Sie die türkische Regierung verantwortlich für
die Verzögerungen?
Der entscheidende Punkt sind hier die Haftbedingungen des Beschwerdeführers.
Im gesamten Zeitraum seit seiner Festnahme hatte er nur einen sehr
eingeschränkten Zugang zu Informationen über wichtige
Entwicklungen und Diskussionen sowohl in der Türkei als auch
auf internationaler Ebene. Er kann nicht einmal die Tagespresse
verfolgen. Obwohl parallel zum europäischen Verfahren in der
Türkei ein neuer Prozess gegen ihn bevorsteht, sind Anwaltsbesuche
auf eine Stunde pro Woche beschränkt und können wegen
schlechten Wetters auch abgesagt werden.
Diese Bedingungen verschärfen die Probleme, die wir bei der
Vorbereitung des Verfahrens haben. Die Probleme des Zugangs zu Dokumenten,
die unser Klient vorbereitet hat, haben wir schon erwähnt.
Obwohl wir wiederholt bei den Behörden vorstellig wurden, gab
es bisher keine positive Antwort, und auch die negativen Bescheide
erhalten wir sehr spät. Das Gericht wird diese Dinge zu beachten
haben, um ein faires und für die Beteiligten zufriedenstellendes
Verfahren zu ermöglichen.
Was können Sie uns über den Inhalt der Anträge sagen,
die Herr Öcalan selbst vorbereitet?
Es ist schwierig über ein Dokument zu sprechen, das man bisher
nicht vollständig prüfen konnte. So weit wir wissen, diskutiert
er eine Reihe von Fragen im Detail. Einer der wichtigen Punkte,
die er anspricht, ist die Kette von Ereignissen, die zu seiner Festnahme
durch die Türkei führten, angefangen bei seiner Ausweisung
aus Syrien bis zu seiner illegalen Entführung am 15. Februar
1999 vom Boden der griechischen Botschaft in Kenia, wo er rechtlichen
Anspruch auf internationalen Schutz genoss. Die Ereignisse spielten
sich in mehreren europäischen Ländern und in Kenia ab,
und an all diesen Orten war Herr Öcalan mit Unregelmäßigkeiten,
verwirrenden Vorkommnissen und Gesetzesbrüchen konfrontiert.
Außerdem diskutiert sein Papier das heimische Verfahren in
der Türkei und das Klima, in dem es abgehalten wurde, einschließlich
all der Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden mit dem Ergebnis,
das er zum Tode verurteilt wurde. Er erhebt den Vorwurf, sein Verfahren
sei lediglich eine Formsache gewesen, ein Spektakel mit dem Ziel,
selbst auch mit ungesetzlichen Mitteln, ihn als Alleinverantwortlichen
für einen fünfzehnjährigen Krieg darzustellen, der
in Wahrheit das Ergebnis tiefer, sozialer und historisch begründeter,
Probleme ist.
Der dritte Teil seiner Bemerkungen bezieht sich auf die kurdische
Frage selbst, das wichtigste aller sozialen und politischen Probleme
der Türkei und ihre mögliche Lösung. Herr Öcalan
diskutiert Lösungsmöglichkeiten auf historischer und politikwissenschaftlicher
Basis.
Herrn Öcalans eigene Aussagen zu diesen Themen sind von entscheidender
Wichtigkeit. Ihm lag sehr viel daran, selbst ausführliche Kommentare
auszuarbeiten. Leider hat er jedoch große Schwierigkeiten,
wenn er wichtige Materialien oder Hilfsmittel benötigt. Beispielsweise
wurde ihm keine Schreibmaschine erlaubt. Unter solchen Umständen
fällt es ihm natürlich schwer, seine Arbeit innerhalb
des gegebenen Zeitrahmens fertig zu stellen. An dieser Stelle bedarf
auch die langdauernde Einzelhaft der Erwähnung, die sich auf
seine Konzentrationsfähigkeit sehr nachteilig ausgewirkt hat.
Bedeutet dies, er hat ernsthafte gesundheitliche Probleme?
Das Klima von Imrali, der Mangel an frische Luft und fehlende Möglichkeiten
körperlicher Betätigung haben einige Probleme verursacht.
Herr Öcalan klagt über eine Sinusitis, die möglicherweise
allergische Ursachen hat. Diese gesundheitlichen Problem sind aber
nicht so schwerwiegend oder ernst, dass sein körperliches Wohlbefinden
insgesamt davon betroffen wäre; dennoch legen wir Wert auf
die Forderung nach angemesseneren Haftbedingungen.
Was wird geschehen, nachdem beide Parteien ihre Anträge beim
Gerichtshof eingereicht haben?
Das sollten wir vernünftigerweise dann erörtern, wenn
das eigentliche Verfahren stattfindet. Das Gericht wird am 28. September
2001 zusammentreten und dann im Lichte der vorgelegten Anträge
entscheiden, wie es in diesem Fall weiter verfahren wird. Wir erwarten
ein Verfahren im Rahmen der Prozessordnung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte. Herr Ocalan hat angedeutet,
dass er eine außergerichtliche Einigung in Zukunft nicht ausschließt,
wenn sie dazu dient, eine Lösung für das Problem zu finden,
das diesem Fall zugrunde liegt. Jeder Vorschlag seitens der Regierung
wird von ihm geprüft werden, allerdings sollten ernsthafte,
konstruktive Vorschläge hinreichend realistisch sein.
Ein Punkt, auf dem der Kläger selbst ebenso wie seine Anwälte
immer wieder bestehen, ist das eine Anhörung auf Imrali stattfinden
sollte. Er erwartet, dass das Gericht ihn persönlich anhört,
da er ihm einige sehr wichtige Informationen über die Kette
internationaler Ereignisse geben möchte, die mit seiner Festnahme
endeten, wie auch Informationen zur Zeit im Polizeigewahrsam und
den Verhören. Wir sind zuversichtlich, dass eine persönliche
Anhörung von Herrn Öcalan, als einzigem unmittelbarem
Zeugen eine Reihe verwirrender Ereignisse, ein vollständig
neues Licht auf verschiedene Fakten und Rechtsfragen werfen wird,
die für diesen Fall von zentraler Bedeutung sind. Unter diesem
Gesichtspunkt darf man annehmen, dass eine solche Zeugenvernehmung
im Interesse des Gerichtes sein sollte in dessen Bestreben nach
Einhaltung höchster internationaler Standards der Rechtsprechung.
Ist das eine realistische Forderung?
Wir hoffen, dass es so kommt. Es gibt einige Beispiele, wo eine
Delegation des Gerichts Zeugenvernehmungen in Diyarbakir und Ankara
abgehalten hat; da gibt es keine prozeduralen Hindernisse, was das
Gericht betrifft. Die türkische Regierung ihrerseits wird ihre
Verpflichtungen als Unterzeichner der Europäischen Konvention
für Menschenrechte erfüllen müssen. Sie hat bereits
zuvor einer Delegation belgischer Staatsanwälte und Richter
sowie einer norwegischen Delegation die Erlaubnis gegeben Imrali
zu besuchen und dort unseren Klienten zu Verfahren in diesen jeweiligen
Ländern zu befragen, obwohl sie hierzu in keiner Weise durch
die Konvention verpflichtet gewesen wäre. Dies macht deutlich,
dass es keine technischen Hindernisse gibt, die es einer Delegation
des Gerichtes verbieten würden Imrali zu besuchen. Es ist allerdings
Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs zu entscheiden, ob er
eine solche Zeugenvernehmung in Betracht ziehen möchte oder
nicht.
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