Nachdem sich 16 Anwälte bereit
erklärt hatten, das Mandat von Abdullah Öcalan
zu übernehmen, waren diese sofort großem Druck
ausgesetzt. Alle Versuche, ihren Mandanten auf der
Gefängnisinsel zu besuchen, wurden bis vor kurzem
sowohl von der Bürokratie verhindert - behindert
werden sie immer noch - als auch von organisiertem
faschistischem Mob begleitet. Sie wurden in tatenloser
Anwesenheit von Polizeikräften beschimpft, beworfen,
geschlagen, sie und ihre Familien bekamen Todesdrohungen
am Telefon, sie wurden immer wieder festgenommen. Bei den
angeblich spontanen Protestbekundungen gegen die
Anwälte waren in den ersten Wochen nach der
Verbringung Abdullah Öcalans auf die
Gefängnisinsel Imrali immer Fernsehteams anwesend.
Welch ein Zufall. Wie spontan. Die Anwälte
müssen viel Mut aufbringen, sich für diese
Arbeit bereit zu erklären. Um so
bewunderungswürdiger, daß sich bis jetzt 96
Anwälte für diese Aufgabe zur Verfügung
gestellt haben! Über ihre Arbeitsbedingungen haben
die Anwälte sich an die Öffentlichkeit gewandt.
Einige ihrer Erklärungen dokumentieren wir hier.
Auch die europäischen Anwälte von Abdullah
Öcalan haben sich in einigen Erklärungen an die
Öffentlichkeit gewandt, u.a. über den Stand des
Verfahrens vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen die
Eröffnung des Verfahrens gegen Abdullah Öcalan.
Zwei der Erklärungen dokumentieren wir hier
ebenfalls. Der 23. Strafverteidigertag in Deutschland
verfaßte eine Resolution zum Verfahren gegen
Abdullah Öcalan, die wir ebenso veröffentlichen
wie den Aufruf des bekannten Anwalts und Publizisten Rolf
Gössner für eine internationale Beobachtung des
Prozesses gegen Abdullah Öcalan.
Am 25.02.99 konnten die beiden Anwälte Ahmet
Zeki Okcuoglu und Hatice Korkut zum ersten Mal seit
seiner Festnahme den Vorsitzenden der Arbeiterpartei
Kurdistans, Abdullah Öcalan, auf der
Gefängnisinsel Imrali aufsuchen. Auf die
Umstände der Verteidigung und die Haftbedingungen
ihres Mandanten gingen die Rechtsanwälte am
gestrigen Nachmittag auf einer Pressekonferenz ein. Kurz
vor dieser Pressekonferenz wurde einer der Anwälte
Abdullah Öcalans, RA Osman Baydemir, festgenommen.
Wir (kiz Kurdistan Informations-Zentrum; Anm. d.
Red.) dokumentieren die Erklärung der beiden
Anwälte.
Wir sind davon ausgegangen, Abdullah Öcalan
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und
Gefängnisvorschriften anzutreffen. Wir haben ihn
jedoch in einem Verhörzimmer untergebracht
vorgefunden.
Aus dem Gespräch mit Abdullah Öcalan wurde
ersichtlich, daß er als Gefangener nicht
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
untergebracht ist, sondern fortdauernd Verhören
ausgesetzt ist. Wir konnten mit ihm gestern in diesem
Verhörraum in Anwesenheit zweier maskierter Soldaten
sprechen.
Die Außenbezirke der Gefängnisse werden
gewöhnlich von der Gendarmerie gesichert. Wir gingen
davon aus, in dem Trakt, in dem Abdullah Öcalan
festgehalten wird, zivilen Sicherheitskräften und
Justizvollzugsbeamten zu begegnen, die dem
Justizministerium unterstellt sind. Gendarmerie darf nur
in Begleitung eines Staatsanwaltes ein Gefängnis
betreten zur Durchführung von Durchsuchungen und zur
Bekämpfung von Aufständen. Sonst ist ihr das
Betreten eines Gefängnisses nicht gestattet.
Wir begegneten im Trakt jedoch maskierten Soldaten.
Was die Situation noch schwieriger gestaltete, war die
Anwesenheit maskierter Soldaten während unserer
Begegnung mit Abdullah Öcalan, die eigentlich
hätte unbeaufsichtigt stattfinden müssen. (Nur
in besonderen Fällen darf der diensthabende Richter
die Aufsicht führen.)
Während der gesamten Zeit unserer Anwesenheit
sind wir - zusammen mit dem ebenfalls anwesenden
Strafrichter von Mudanya - von maskierten Soldaten
beobachtet worden. Normalerweise hätten wir unter
diesen Umständen das Gefängnis verlassen
müssen. Uns lagen jedoch besorgniserregende
Informationen bezüglich des Gesundheitszustandes
unseres Mandanten Abdullah Öcalan vor. Nur aus
diesem Grunde haben wir diesen Schritt nicht vollzogen.
Wir begegneten Abdullah Öcalan in einem fünf
bis sechs Quadratmeter großen Raum, in dem ein
Bett, ein Plastiktisch und Stühle standen. Nachdem
wir uns ihm vorgestellt und ihm den Grund unseres
Besuches erläutert hatten, stellten wir fest,
daß weiterhin zwei maskierte Soldaten anwesend
waren. Wir baten den Richter, die zwei maskierten
Soldaten aus dem Raum zu weisen. Als er unsere Forderung
den Soldaten mitteilte, antworteten diese
folgendermaßen: "Wir unterstehen dem
Generalstab. Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit des
Angeklagten zu gewährleisten. Die Befehle erhalten
wir direkt vom Generalstab. Deshalb ist es uns nicht
möglich, diesen Raum zu verlassen." Auf unsere
Aufforderung hin nahm der Richter diese Aussage in das
Protokoll auf.
Einer der maskierten Soldaten stand hinter Abdullah
Öcalan, der uns gegenüber saß, der andere
stand hinter uns, die Hände hinter dem Rücken
und unentwegt in die Augen Abdullah Öcalans
starrend. Deshalb wandte dieser fortwährend den
Blick von uns ab.
Die Abdullah Öcalan betreffenden Ermittlungen
sind jetzt schon in eine Sackgasse geraten. Aufgrund
dieser Untersuchungsbedingungen sind die so zustande
gekommenen Aussagen zur Vorbereitung der Anklageschrift
nicht gerichtsverwertbar.
Daß die Verhöre unter diesen Bedingungen
stattfinden, ist in erster Linie der Staatsanwaltschaft
des Staatssicherheitsgerichtes in Ankara zuzuschreiben.
Der Staatsanwalt hat das Verhör nicht in der
Staatsanwaltschaft, sondern in jenem Vernehmungsraum
durchgeführt. Die Polizei, die nach der Festnahme
Abdullah Öcalans mit dem Verhör begann,
führte es auch fort, was auch die Staatsanwaltschaft
zu verantworten hat. Deshalb sollten baldmöglichst
die Voruntersuchungen des Verfahrens dem
Staatssicherheitsgericht Ankara entzogen und einer
anderen Staatsanwaltschaft übertragen werden. Zudem sollten
gegen dieses Gericht aufgrund der rechtswidrigen
Vorbereitung eines Verfahrens und wegen der
rechtswidrigen Veröffentlichung von
Verfahrensunterlagen Ermittlungen eingeleitet werden. Wir
konnten nicht feststellen, daß die Aussagen
Abdullah Öcalans während der Verhöre
protokolliert wurden. Da er fortwährend verhört
wird, werden seinen bisherigen Aussagen
gezwungenermaßen täglich neue
hinzugefügt. Auf diese Art werden die Verhöre
auch während des Prozesses fortgeführt werden.
Bei Bedarf werden "neue Aussagen" aufgetischt
und gegen inländische und ausländische
Kräfte, Institutionen, zivile Organisationen und
Persönlichkeiten Anschuldigungen erhoben. So
können sogar wir als seine Anwälte bei Bedarf
beschuldigt werden.
Der Berichterstattung der türkischen Medien nach
gehen wir davon aus, daß auch der Staatsanwalt des
Staatssicherheitsgerichtes Ankara sein Verhör in
Anwesenheit der maskierten Soldaten durchgeführt
hat.
Eine weitere schwerwiegende Rechtswidrigkeit bestand
darin, daß das Justizministerium unsere Begegnung
nur in Anwesenheit eines Strafrichters zubilligte. Wir
haben gegen diese Entscheidung des Justizministeriums
keinen Widerspruch eingelegt. Die Aufgabe des Richters
besteht darin, während des Treffens etwaige
rechtlich verbotene Gespräche und Übergaben zu
verhindern sowie gegebenenfalls das Treffen zu beenden.
Aber der Richter hat darüber hinaus in
rechtswidriger Weise einen Protokollanten zur
Niederschrift unserer Gespräche hinzu beordert. Im
Regelfall darf der Richter nur die Dauer des
Anwaltsbesuches festhalten, jedoch keine weiteren
Informationen protokollieren, um das rechtlich
zugesicherte Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt
und Mandant und das Verteidigungsrecht nicht zu
beeinträchtigen.
Wir standen einem Komplott gegenüber. Unser
Mandat wird rechtswidriger Weise, obwohl er inhaftiert
ist, nicht in einem Gefängnis, sondern in einem
Verhörraum gefangengehalten. Es ist geplant, alle
Gespräche mit unserem Mandaten protokollieren und
diese Protokolle von uns unterschreiben zu lassen.
Später ist dann beabsichtigt, die Aussage gegen uns
zu verwenden.
Wir haben dem Richter gegenüber zum Ausdruck
gebracht, daß das Protokollieren des
Gespräches mit unserem Mandanten laut Gesetz
unzulässig ist. Als Beweis der Rechtswidrigkeit
haben wir als Verteidiger das Protokoll an uns genommen
und den Ort daraufhin verlassen.
Unseres Erachtens läuft gegenüber Abdullah
Öcalan ein Komplott ab. Dabei bestehen keinerlei
rechtliche Schranken. Hierzu zählen u.a. die
Ankündigungen, daß Abdullah Öcalan
innerhalb kurzer Zeit verurteilt und hingerichtet werden
wird und daß er während der
Gerichtsverhandlung in einem Sicherheitskasten aus Glas
sitzen muß.
Wir sind in Sorge um das Leben von Abdullah
Öcalan aufgrund der Umstände, denen unser
Mandant ausgesetzt ist. Obwohl er inhaftiert ist,
befindet er sich ununterbrochen unter der Aufsicht der
Verhörspezialisten des Generalstabs. Wenn ihm kein
weiterer Kontakt zur Außenwelt gestattet wird, kann
dies zu psychischen Störungen führen. Dies kann
zu einem als Suizid deklarierten Mord führen.
Ein weiterer besorgniserregender Umstand ist die
Behinderung von uns Anwälten während des
Verfahrens und der Ermittlungen. Sein Recht auf
Verteidigung wird dadurch untergraben. Wir als seine
Anwälte sind mitsamt unseren Verwandten Drohungen
und Einschränkungen ausgesetzt. Wir haben am
22.02.99 und am 24.02.99 Besuchsanträge für
Abdullah Öcalan sowohl beim Justizministerium als
auch bei der Staatsanwaltschaft des
Staatssicherheitsgerichts Ankara und bei der
Staatsanwaltschaft Mudanya gestellt. Man erteilte uns
keine Besuchserlaubnis und setzte uns rechtswidrigen
Schikanen aus.
Am 22.02.99 hatten wir eine Besuchserlaubnis in
Mudanya beantragt. Man beachtete unser Recht auf ein
Treffen mit unserem Mandanten nicht und teilte uns mit,
daß dieses Recht sie "nicht
interessiere". Unser Antrag wurde abgelehnt. Alle
Beamte teilten uns mit, daß für unsere
Anträge ein "Krisenstab" zuständig
sei. Sie wußten jedoch nicht, wo sich dieser
"Krisenstab" befände. Zudem wurden wir an
mehreren Orten von Gruppen von Menschen angegriffen,
unter denen sich viele Zivilpolizisten befanden. Diese
Angriffe erfolgten auch am 24.02.99. Bilder dieser
Angriffe waren im Fernsehen zu sehen. Damit wird das Ziel
verfolgt, uns von unserer Verteidigungsaufgabe
abzubringen. Abdullah Öcalan schwebt in
Lebensgefahr, und auch wir als Anwälte befinden uns
aufgrund der Ausübung unserer rechtlichen Aufgabe in
einer lebensbedrohlichen Situation. Wir können uns
in der Öffentlichkeit nicht aufhalten. Man bedroht
uns mit dem Tod. Nicht nur wir, sondern all diejenigen,
die mit Nachnamen Okcuoglu und Korkut heißen,
befinden sich in Gefahr.
Anstatt dieser Bedrohung entgegenzuwirken, kritisierte
der Staatspräsident die Verteidigung und heizt somit
die Stimmung an. Aufgrund der Zusicherung von
Ministerpräsident Ecevit sind wir nach Mudanya
gefahren. Wir sind dort jedoch angegriffen worden. Weder
Amtspersonen noch Institutionen haben für unseren
Schutz gesorgt und den Angriffen vorgebeugt. Keiner der
Angreifer wurde vor Gericht gebracht. Wir können
jederzeit angegriffen, ja sogar getötet werden. Das
Schlimmste ist, daß wir nicht wissen, wie wir
dieser Situation begegnen können. Unter diesen
Umständen ist es nicht möglich, das
Verteidigungsmandat, das wir übernommen haben, zu
erfüllen.
Zur Weiterführung der Verteidigung ist die
Verwirklichung folgender Punkte nötig:
- Abdullah Öcalan ist sofort aus seiner
momentanen Haftsituation in ein normales
Gefängnis zu verlegen. Es müssen alle
Behinderungen beseitigt werden, so daß ihm
eine Verteidigung nach seinem freien Willen
möglich ist. Alle Personen, die dies
verhindern, müssen bestraft werden.
- Sämtliche Drohungen gegen uns, die
Verteidiger von Abdullah Öcalan und gegen
alle, die unseren Nachnamen tragen, müssen
verhindert werden. Die Täter müssen
bestraft werden.
- Die Berichterstattung der türkischen Medien
stellt eines der größten Hindernisse
für ein rechtsstaatliches Verfahren dar.
Diese Art der Berichterstattung muß
verboten und die Verantwortlichen müssen
bestraft werden. Wir rufen alle dazu auf, ihrer
Verantwortung nachzukommen und alle gegen unseren
Mandanten und gegen uns gewandten Drohungen
unverzüglich zu unterbinden. Andernfalls
könnte es morgen zu spät sein.
Rechtsanwalt
Ahmet Zeki Okcuoglu
Rechtsanwältin
Hatice Korkut