Sehr geehrte PressevertreterInnen,
Vor nunmehr über zwei Monaten
haben wir die Verteidigung Abdullah Öcalans in
seinem Strafverfahren übernommen. Dieser
Prozeß, der sich eines anderen Interesses und auch
anderer Maßnahmen erfreut als alle bisherigen
Prozesse, wird zurecht als der "Prozeß des
Jahrhunderts" bezeichnet. Und zwar ist dieser
Prozeß nicht nur aufgrund der Lage Öcalans und
der Regelungen, denen er ausgesetzt ist, ein besonderer,
sondern auch aufgrund der Maßnahmen, denen sich die
Anwälte ausgesetzt sehen, die in diesem Prozeß
die Verteidigung übernommen haben.
Angesichts all der Unebenheiten im
Prozeß gegen unseren Mandanten, der
besorgniserregenden Maßnahmen, die seine physische
und psychische Gesundheit beeinflussen sowie der daraus
resultierenden de-facto- und de-jure-Behinderungen
unserer Verteidigungsarbeit, haben wir von Anfang an
wiederholt unsere Unzufriedenheit auf dem Wege der Presse
und unsere Beschwerden in Schreiben an den
Staatspräsidenten und den Ministerpräsidenten
der Türkei, an das Staatssicherheitsgericht und an
die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht. Keine der
Beschwerden, die wir an die staatlichen Stellen gerichtet
haben, ist bisher beantwortet worden (siehe Anhang).
Als AnwältInnen Abdullah
Öcalans erleben wir so gut wie täglich
Probleme, die auf eine Verletzung des
Verteidigungsrechtes hinauslaufen. Bisher haben wir noch
in Erwartung einer Antwort auf unsere Beschwerden
ausgeharrt. Seit allerdings am 30. April vor dem
Gebäude des Staatssicherheitsgerichtes in Ankara, im
Wartesaal, im Gerichtssaal und schließlich nach der
Verhandlung im Stadtteil Yenisehir (wohin die Polizei uns
in einem Fahrzeug gebracht hatte) 18 AnwältInnen von
der Polizei angegriffen und geschlagen wurden, stehen wir
unmittelbar vor einem grundsätzlichen
Entschluß.
Ein weiterer Sachverhalt, der ebenso
besorgniserregend ist wie die Angriffe auf die
AnwältInnen im Staatssicherheitsgericht (DGM)
Ankara, ist, daß die Verhandlung selbst von Anfang
bis Ende gegen das Prinzip des fairen Verfahrens
verstoßend geführt worden ist. Die Protokolle,
die wir zu dieser Frage für die Verhandlungen am 24.
Und 30. März angefertigt haben, finden Sie im
Anhang.
Wenn Sie gestatten, stellen wir Ihnen
an dieser Stelle noch einmal die conditiones sine qua non
eines fairen Verfahrens gegen Abdullah Öcalan und
unsere diesbezüglichen Forderungen vor, die wir zwar
schon oft benannt haben, die aber von den
Verantwortlichen bis heute nicht beachtet worden sind:
Rechtsbrüche während des
Untersuchungsverfahrens:
Die Geheimhaltung des
Untersuchungsverfahrens ist eine grundlegende Regel des
Rechtes. Diese ist sowohl hinsichtlich des Verlaufes des
Verfahrens als auch hinsichtlich der Wahrung der
Persönlichkeitsrechte des Angeklagten geboten. Im
Falle Öcalan ist dieses rechtliche Gebot voll und
ganz verletzt worden. Und dies hat mit der Verbringung
Öcalans mit einem Flugzeug in die Türkei
begonnen. Das Verhör, das im Rahmen des
Untersuchungsverfahrens im Flugzeug begonnen hat, ist am
darauffolgenden Tag mit Bildern in den türkischen
Medien dokumentiert worden. Später ist diese
Rechtswidrigkeit durch die Staatsanwälte des DGM
fortgeführt worden, indem diese Tag für Tag den
Medien sämtliche Informationen aus dem
Untersuchungsverfahren zur Verfügung stellten. Der
Oberstaatsanwalt beim DGM, Cevdet Volkan, hat vor einigen
Tagen seine Kollegen, die mit dem Untersuchungsverfahren
beschäftigt sind, beschuldigt, gegen Artikel 30 des
Pressegesetzes und gegen "die Regeln der
Berufsethik" zu verstoßen, weil sie die
Anklageschrift an die Presse lanciert hätten.
Daß Cevdet Volkan, der die Anklageschrift auf einer
Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und
damit in gleicher Weise gegen die "Regeln der
Berufsethik" verstoßen hat, keine rechtlichen
Schritte gegen die Anklage einleitet, die mit seiner
Anschuldigung in Verdacht geraten ist, gibt zu denken.
Leider hat sich ein Großteil der
Medien dem rechtswidrigen Verhalten der
Staatsanwaltschaft im Untersuchungsverfahren
angeschlossen. Wir fragen nochmals: wer hat weshalb und
wie Dokumente, die im Untersuchungsverfahren geheim
gehalten werden müssen, an die Presse durchsickern
lassen?
Nach geltendem Strafrecht muß
ein Angeklagter, wenn gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt,
unmittelbar nach seiner Festnahme einem Haftrichter
vorgeführt und in Haft genommen werden, nachdem der
Haftbefehl in seiner Gegenwart verlesen wurde. Obwohl es
gegen Abdullah Öcalan einen Haftbefehl in
Abwesenheit gegeben hatte, ist er - wie aus den
Gerichtsakten hervorgeht - sieben Tage lang in
Untersuchungshaft von der Polizei verhört worden.
Diese rechtswidrige Maßnahme gegen A. Öcalan
bringt nicht nur die Notwendigkeit strafrechtlicher
Schritte gegen die Verantwortlichen mit sich, sondern
erfordert auch, daß diese ungesetzlichen Dokumente
aus dem Untersuchungsverfahren aus den Prozeßakten
entfernt werden.
Verstöße gegen die
Unschuldsvermutung
Ein Angeklagter ist unschuldig, bis
die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bewiesen worden
sind. Dies ist eines der Grundprinzipien des Rechtes. Im
Bezug auf Abdullah Öcalan hat man sich von Anfang an
nicht an dieses Prinzip gehalten. Allen voran die
Regierungsverantwortlichen und die Medien ebenso wie die
von ihnen gelenkte türkische Öffentlichkeit
haben dieses grundlegende Rechtsprinzip mit
Füßen getreten, indem sie Abdullah Öcalan
mit Attributen wie "Babymörder",
"Killer" und "Separatistenhauptmann"
diffamiert und somit das laufende Verfahren gegen ihn
irreversibel in bestimmte Bahnen gelenkt haben. Die
Regierungsoberen, die Medien und die Öffentlichkeit
haben allerdings dort keinen Halt gemacht sondern
vielmehr die Todesstrafe gegen Öcalan verhängt
und angekündigt, daß diese Strafe unbedingt
vollstreckt werden müsse. Vom Gericht kann kein
Urteil erwartet werden, das dieser Vorverurteilung
zuwiderläuft. Ein Richter, der das täte,
bekäme den Stempel "Apos Knecht"
aufgedrückt und schwebte von diesem Augenblick an in
Lebensgefahr.
Abdullah Öcalan ist nicht in eine
gesetzliche Haftanstalt eingeliefert worden
Abdullah Öcalan hat seine
siebentägige Polizeihaft auf der Insel Imrali
verbracht und ist auch auf dieser Insel in Haft genommen
worden. Als wir ihn am 25. 2. 1999 das erste Mal sahen,
befand sich Öcalan noch immer in dem gleichen
Gebäude, in dem er in Polizeihaft gewesen war und in
den Händen des gleichen militärischen
Personals, das zum dem Generalstab unterstehenden Amt
für Sonderkriegführung gehört, durch
welches er verhört worden war. Dieser Sachverhalt
ist im Protokoll desjenigen Richters des Amtsgerichtes
Mudanya festgehalten, der auf Anweisung der 2. Kammer des
DGM Ankara unserem Verteidigergespräch beiwohnte. In
jenem Protokoll steht, daß zwei maskierte Soldaten
uns während des Gespräches zuhörten und
daß sie auf die Belehrung, daß sie den
Gesprächsort verlassen müßten, die auf
meine Forderung hin stattfand, entgegneten, sie
könnten den Ort solange nicht verlassen, bis ein
Befehl vom Regimentskommandanten ergangen sei, womit
feststeht, daß es sich um Militärpersonal
handelt. Dies zeigt auch, daß Abdullah Öcalan
nach seiner Verhaftung nicht in einer Haftanstalt unter
Verwaltung des Justizministeriums untergebracht wurde,
sondern in einer Verhöranstalt unter der
Befehlsgewalt des Generalstabes. Die einzige
Veränderung, die nach der Veröffentlichung
dieser rechtswidrigen Maßnahme und deren
Dokumentation vorgenommen wurde, ist, daß die
Diensthabenden ihre Masken und Militärkleidung
ablegen und Wärterkleidung anziehen mußten.
Aber bei jedem Besuch stoßen wir in der angeblichen
Haftanstalt auf Militärausrüstung. Abdullah
Öcalan wird noch immer fast täglich von den
Geheimdienstbeamten verhört, die sich unter dem
Namen "Untersuchungskommission"
zusammengefunden haben.
Daß Abdullah Öcalan trotz
seiner Inhaftierung nicht in einer Haftanstalt unter
Verwaltung des Jusitzministeriums einsitzt, ist eine
Straftat und verwirkt den Strafverfolgungsanspruch gegen
ihn.
Anderweitige Verletzungen des
Verteidigungsrechtes:
Obwohl seit nunmehr über 2
Monaten zwischen uns eine Mandatsbeziehung besteht, ist
es zwischen Abdullah Öcalan und uns noch zu keinem
Verteidigergespräch im Sinne der türkischen
Strafprozeßordnung und der Verfahrensordnung der
Staatssicherheitsgerichte gekommen.
Das Gesetz sieht vor, daß die
Gespräche zwischen AnwältIn und MandantIn an
einem Ort stattfinden, wo sie niemand hört. Bei
unserem ersten Gespräch mit Abdullah Öcalan am
25. Februar waren der von der 2. Kammer des DGM Ankara
beorderte Richter und ein Protokollbeamter sowie zwei
maskierte Soldaten anwesend. Wie oben erwähnt, wurde
auch dieser Umstand in dem vom Richter angefertigten
Gesprächsprotokoll festgehalten. Das Mithören
unserer Gespräche durch ein oder zwei Diensthabende
setzte sich auch danach bei allen Gesprächen fort.
Andererseits dürfen wir absolut
nichts zu den Gesprächen mit uns führen, und
lediglich die Stifte und das Papier benutzen, die uns
gegeben werden. Dies läßt uns angesichts der
Dutzende von Ordnern mit Gerichtsakten keine
Möglichkeit, ein ergiebiges Gespräch mit
unserem Mandanten zu führen. Es lassen sich noch
viele weitere Maßnahmen nennen, die eine Verletzung
des Verteidigungsrechtes darstellen und die wir
gegenüber offiziellen Stellen oder gegenüber
der Öffentlichkeit mithilfe der Presse zur Sprache
gebracht haben:
Unsere Taschen mitsamt unserer
offiziellen und privaten Dokumente, unsere Notizhefte,
und unsere gesamte Bekleidung werden auf grobe Weise bis
ins Kleinste durchsucht; teilweise müssen wir sogar
Schuhe und Socken ausziehen. Auf die Insel werden wir im
Status von Gefangenen gebracht, indem alle unsere
Verbindungen zur Außenwelt abgeschnitten werden.
Als wären wir Verbrecher, werden unsere
Fingerabdrücke genommen; mit der Begründung, es
handele sich angeblich um ein militärisches
Sperrgebiet, müssen wir erniedrigende
Schriftstücke unterzeichnen.
Die Unterbindung jeglichen Kontaktes
des Mandanten zur Außenwelt ist nicht nur eine
Verletzung seiner seelischen Gesundheit, sondern auch des
Rechtes auf Verteidigung. Trotz unserer Anträge wird
Abdullah Öcalan kein mit dem Prozeß
zusammenhängendes Schriftstück, keine Zeitung,
kein Radio und kein Fernsehgerät ausgehändigt
(lediglich in letzter Zeit einige Bücher im Geiste
der Staatsideologie). Ebenso wie dies eine gesetzwidrige
Isolation darstellt, hindert diese Situation auch an der
Vorbereitung der Verteidigung. Ebenso sind wir mit
weiteren bedeutenden Beschneidungen des Rechtes auf
Verteidigung derart konfrontiert, daß auf
gesetzwidrige Weise Gesprächstage und -zeiten
begrenzt werden und daß manchmal
Verteidigergespräche nicht zugelassen werden.
Die ernstzunehmendste Verletzung des
Verteidigungsrechtes, d.h. der Ausübung dieses
Rechtes, besteht wohl darin, daß die Sicherheit der
AnwältInnen, die in diesem Prozeß die
Verteidigung Abdullah Öcalans übernommen haben,
nicht gewährleistet ist.
Vom ersten Tag an finden zu den
Anhörungen und bei unserer Hin- und Rückfahrt
von Imrali Lynchdemonstrationen gegen uns statt. Das
jüngste Beispiel dafür ist, was uns am 30.
April im Staatssicherheitsgericht von Ankara widerfuhr.
In Ankara haben uniformierte Polizeibeamte 18 von uns im
DGM und im Herzen von Ankara auf offener Straße
verprügelt, weil wir AnwältInnen Abdullah
Öcalans sind. Es gibt Bilder von diesem
erschreckenden Angriff gegen uns. Daß dennoch
bisher keine strafrechtlichen Schritte gegen die
Täter eingeleitet worden sind, ermutigt
natürlich die Aggressoren und rückt die
Türkei in denkbar schlechtes Licht.
Sehr geehrte Pressevertreter,
wir möchten
unmißverständlich darauf hinweisen, daß
vor keinem der Unabhängigkeitsgerichte, der
Ausnahmezustandsgerichte oder vor keinem der
Sondergerichte nach den Militärputschen von 1971 und
1980 je Strafverteidiger so sehr erniedrigt und
angegriffen worden sind.
Eine demokratische Rechtsordnung
erfordert den Gebrauch des Verteidigungsrechtes fern von
irgendwelchen Beeinflussungen.
Auf der Schwelle zum 21. Jahrhundert
ist es uns nicht möglich, in einem Staat, der
behauptet, die Hoheit des Rechtes zu achten, trotz der
Forderung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte nach einer Antwort der Türkei auf
dessen einstweilige Maßnahmen im Falle Öcalan,
angesichts der Angriffe auf uns unsere
Verteidigungspflichten wahrzunehmen. Wir haben dies am 3.
Mai 1999 der Anwaltskammer Istanbul und der
türkischen Anwaltskammernvereinigung mitgeteilt.
Im Recht ist kein Platz für
Haß, Rache und Wut. In der Türkei gibt es seit
15 Jahren eine innere Auseinandersetzung, und die
Schmerzen und Verluste beider Seiten sind hoch. Diese
Schmerzen lassen sich nicht mit Rache, sondern nur durch
Frieden und Geschwisterlichkeit lösen. Die
Regierungsverantwortlichen und das Gericht müssen
bei diesem Prozeß, der das Schicksal des Volkes
beeinflussen wird, von Hetze Abstand nehmen und die
Medien müssen sie dabei unterstützen. Wie wir
stets betont haben, wünschen wir uns, daß
dieser Prozeß nicht Haß, Rache und Krieg
zwischen zwei Gesellschaften dient, sondern der
Wiedererschaffung von Frieden und Geschwisterlichkeit. Es
gibt keinen anderen Weg, um die Sehnsucht nach einer
demokratischeren, sorgenfreieren Türkei zu stillen.
Der Mandant Abdullah Öcalan hat
erklärt, daß er zu einer demokratischen
Lösung und zu Frieden beitragen möchte. Wir
wollen nicht nur Abdullah Öcalan, sondern den
Frieden und die Geschwisterlichkeit verteidigen. Dieselbe
Sensibilität erwarten wir auch von den Anwälten
der Nebenklage.
Wie zuvor erwähnt, fällt
hierbei den Medien eine große Aufgabe zu. Die
Medien dürfen nicht nur die Medien eines Teiles der
Gesellschaft sein, sondern müssen die Medien der
gesamten Gesellschaft sein, ohne Diskriminierung auf
ethnischer, religiöser oder weltanschaulicher
Grundlage vorzunehmen; sie müssen zu einem
Prozeß des geschwisterlichen Zusammenlebens
beitragen.
Wie aus dem Gesagten und aus der
Informationsmappe, die wir ihnen vorlegen, deutlich
werden wird, müßten wir eigentlich nach all
den Angriffen auf uns als Anwälte und damit auf das
Verteidigungsrecht und aufgrund all der illegalen
Maßnahmen gegen den Mandanten, gegen uns und
bezüglich des Verfahrens normalerweise das Mandat
niederlegen. Nur vor dem Hintergrund, daß solch ein
Entschluß das Verfahren und die Bemühungen um
Frieden und Geschwisterlichkeit, die eng mit ihm
verbunden sind, negativ beeinflussen würde,
kündigen wir hiermit an: Wenn die von uns
aufgestellten Bedingungen in angemessener Zeit - bedenken
Sie die Verhandlungstermine - nicht erfüllt werden,
so sehen wir keine Wahl als uns aus dem Prozeß
zurückzuziehen oder unser Mandat einfrieren, was das
inländische Verfahren gegen unseren Mandanten
angeht.
Als Verteidigung stellen wir folgende
Bedingungen:
- Beendigung der Isolationshaft des Mandanten,
Verlegung in eine gesetzliche Haftanstalt, kein
Verhör durch andere Behörden oder
Personen als das Gericht, Beendigung aller
Maßnahmen, die seine geistige oder
körperliche Integrität
beeinträchtigen, Benachrichtigung der
AnwältInnen über alle bisher
unternommenen und alle bevorstehenden
medizinischen Eingriffe, Berücksichtigung
der Meinung und Empfehlungen des CPT
(Europäischen Komitees zur Verhinderung von
Folter) und Aushändigung von Kopien der
Akten zur Vorbereitung der Verteidigung sowie von
Büchern, Tageszeitungen, Radio und einem
Fernsehgerät an den Mandanten.
- Aufhebung der Beschränkung von
Verteidigergesprächstagen und -zeiten,
Durchführung der Gespräche nach
gesetzlichen Vorgaben, Beendigung des Einsatzes
von Beamten und Abhörgeräten bei den
Verteidigergesprächen.
- Beendigung der Konfiszierung von Akten, Taschen,
Stiften, Uhren, Büchern und beruflichen
Notizheften und Dokumenten der AnwältInnen,
sowie der Leibesvisitationen, die gegen die
Berufsehre verstoßen.
- Gesetzliche Vorkehrungen gegen die
Funktionalisierung von Verhandlungen als
Lynchdemonstrationen.
- Gewährleistung des Rechtes auf ein faires
Verfahren und des Verteidigungsrechtes nach
Maßgabe der einstweiligen Anordnungen des
EuGHMR vom 4. März 1999.
- Einleitung von Untersuchungen gegen die
Schuldigen bei Angriffen gegen die
AnwältInnen und Beendigung der Hetze durch
Regierung und Medien.
- Beantwortung des Schriftverkehrs der
Verteidigung.
Die Verteidigung Abdullah Öcalans