Verteidigungsrede von Abdullah Öcalan vom 23.06.1999 linie.gif (74 bytes)

In seiner Verteidigungsrede am gestrigen 23. Juni hat der Vorsitzende der PKK Abdullah Öcalan seinen Friedensaufruf erneuert, ein gleichberechtigtes Zusammenleben des kurdischen und des türkischen Volkes auf demokratischer Grundlage gefordert und sich zur Erreichung dieses Ziels zu einer Zusammenarbeit mit dem türkischen Staat bereit erklärt.

Dies bedeutet weder, wie in einem Teil der Medien – besonders der türkischen - fälschlicherweise dargestellt, einen Verzicht auf den legitimen Kampf des kurdischen Volkes für nationale und soziale Selbstbestimmung noch eine Unterwerfung unter die andauernde repressive und ignorante Politik des türkischen Staates.

Verschiedene deutsche und europäische Politiker haben sich in den letzten Tagen gegen eine Verhängung der Todesstrafe und für ein "faires Verfahren" ausgesprochen und teilweise die Frage einer Aufnahme der Türkei in die EU an diese Bedingung geknüpft. Solche Initiativen sind selbstverständlich begrüßenswert, es darf jedoch nicht übersehen werden, daß der Prozeß gegen Abdullah Öcalan vor allem darauf ausgelegt wurde, die kurdische Frage als "Terrorfrage" zu diffamieren, zu kriminalisieren und schließlich militärisch zu lösen.

Deshalb kann die Forderung, gegen Abdullah Öcalan kein Todesurteil auszusprechen, nur als Zugang zu einer demokratischen Lösung des Kurdenproblems betrachtet werden. Nicht nur in dieser Hinsicht ist die Erklärung des Europarates, die Forderung nach einem "fairen Verfahren" sei mit der Ersetzung des Militärrichters durch den zivilen Ersatzrichter erfüllt, leider kontraproduktiv und ein falsches Signal an die türkische Regierung.

Das Gerichtsverfahren ist nicht nur in Methodik und Ablauf undemokratisch und entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage. Es stellt in seiner Gesamtheit einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar und soll die fortdauernde Unterdrückung eines Volkes rechtfertigen.

Deshalb muß die politische Initiative Abdullah Öcalans endlich unterstützt und die ausschließlich rechtspositivistische Argumentationsweise aufgegeben werden.