|
Interview mit den Ocalan Anwälten
Hadice Korkut und Dogan Erbas vom Asrin Anwaltsbüro, Internationale
Initiative "Freiheit für Abdullah Ocalan - Frieden in Kurdistan",
Istanbul, 31. August 2001 INTERNATIONAL INITIATIVE BRIEFINGS: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof vertagt den Fall Ocalan erneut Neue Frist für Anträge bis zu 28. September 2001 Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sollte am 31. August 2001 zusammentreten, um über den Antrag von Abdullah Öcalan gegen die Türkei zu beraten. Wie es jetzt aussieht hat der Gerichtshof eine neue Frist für letzte Anträge bis zum 28. September 2001 eingeräumt. Was ist der Grund dafür und konnten Sie inzwischen Ihre Vorbereitungen abschließen? Unsere Vorbereitungen für das Verfahren laufen weiter. Herr Öcalan hat selbst eine umfangreiche Vorlage für die Anträge abgefasst, die wir leider bisher noch nicht vollständig einsehen konnten. Wir sind allerdings auf Informationen in diesem Dokument angewiesen um unsere Verfahrensanträge fertig stellen zu können. Das ist erst möglich wenn wir vollständigen Zugang zu dem Entwurf haben, den unser Klient erarbeitet hat. Warum erhalten sie keinen Zugang zu dem Dokument? Herr Öcalan hat immer noch keine angemessenen Bedingungen, was den Rechtsbeistand angeht. Es ist ihm nicht erlaubt, Schriftsätze direkt an seine Anwälte zu geben oder von ihnen zu erhalten. Im Widerspruch zu den eigenen Vorschriften der Regierung regelt der Staatsanwalt von Bursa den Dokumentenaustausch und sämtlichen Schriftverkehr, haben verschiedene Staatsvertreter Zugang zu und Kontrolle über diese Dokumente. Der Grund dafür ist der Status der Insel Imrali, sie ist militärisches Sperrgebiet. Herrn Öcalans Kommunikation mit dem Europäischen Gerichtshof unterliegt ebenfalls diesen Beschränkungen. Jedes Mal wenn wir die Behörden bitten, uns Einsicht in Dokumente zu gewähren, die Herr Öcalan für sein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vorbereitet hat, erklärt man uns, diese Dokumente seien "an die zuständige Behörde" weitergeleitet worden; man würde uns Zugang gewähren, sobald ihre Untersuchung beendet sei. Bisher haben wir allerdings erst den ersten Teil des Entwurfs erhalten, den unser Klient erarbeitet hat. Wir werden jedoch die Antragsentwürfe als Ganzes prüfen müssen, bevor wir unsere Verfahrensanträge fertig stellen können. Im übrigen haben wir die Arbeit an denjenigen Fragen mehr oder weniger abgeschlossen, die unsere Klagen gegen spezifische Verletzungen einzelner Artikel der Konvention betreffen, die der Gerichtshof im Dezember zugelassen hat. Diese Arbeit umfasst auch Gutachten zum Recht auf Selbstverteidigung oder Notwehr und zu Artikel 125 des Türkischen Strafgesetzbuches, der für Separatismus die Todesstrafe vorsieht. Einer der Gründe, weshalb dieser Fall so weitreichend ist, liegt in der Kurdischen Frage an sich, einem der schwierigsten historischen, sozialen und politischen Probleme des gesamten Mittleren Ostens. Dieses Problem betrifft nahezu alle in der Türkei lebenden Kurden, als etwa die Hälfte der 40 Millionen Kurden im Mittleren Osten. Bei der Klage, über die wir hier reden, handelt es sich um einen Fall, der das Ergebnis einer Auseinandersetzung ist, die auch von den türkischen Behörden selbst als "Krieg auf niedriger Flamme" bezeichnet wird. Es ist der Fall des Führers einer dieser Konfliktparteien, der PKK. Individuelle Menschenrechtsverletzungen, die im Laufe dieses Konflikts begangen wurden, sind bereits in großer Zahl vor diesem Gerichtshof verhandelt worden. Daher kann man diesen Fall als eine Art Zusammenfassung aller Menschenrechtsverletzungen betrachten, die im Kontext dieses Konflikts begangen wurden, dessen Wurzel das kurdische Problem ist. Nun hat der Gerichtshof eine letzte Frist für Anträge bis zum 28. September eingeräumt. Dennoch wird es unter den gegebenen Umständen schwierig werden, unsers Anträge bis dahin fertig zu stellen. Wir sind aber zuversichtlich, dass der Gerichtshof mit diesen Problemen in angemessener Weise umgehen wird, wenn er die Ursachen für diese Verzögerungen berücksichtigt. Immerhin hat das Gericht die ersten einstweiligen Anordnungen bereits am 4. März 199 erlassen, damit die Regierung sicherstellt, dass der Kläger mit Hilfe von Anwälten seiner Wahl sein individuelles Recht auf Anrufung des Europäischen Gerichtshofes tatsächlich wahrnehmen kann. Also machen Sie die türkische Regierung verantwortlich für die Verzögerungen? Der entscheidende Punkt sind hier die Haftbedingungen des Beschwerdeführers.
Im gesamten Zeitraum seit seiner Festnahme hatte er nur einen sehr eingeschränkten
Zugang zu Informationen über wichtige Entwicklungen und Diskussionen
sowohl in der Türkei als auch auf internationaler Ebene. Er kann
nicht einmal die Tagespresse verfolgen. Obwohl parallel zum europäischen
Verfahren in der Türkei ein neuer Prozess gegen ihn bevorsteht, sind
Anwaltsbesuche auf eine Stunde pro Woche beschränkt und können
wegen schlechten Wetters auch abgesagt werden. Was können Sie uns über den Inhalt der Anträge sagen, die Herr Öcalan selbst vorbereitet? Es ist schwierig über ein Dokument zu sprechen, das man bisher nicht
vollständig prüfen konnte. So weit wir wissen, diskutiert er
eine Reihe von Fragen im Detail. Einer der wichtigen Punkte, die er anspricht,
ist die Kette von Ereignissen, die zu seiner Festnahme durch die Türkei
führten, angefangen bei seiner Ausweisung aus Syrien bis zu seiner
illegalen Entführung am 15. Februar 1999 vom Boden der griechischen
Botschaft in Kenia, wo er rechtlichen Anspruch auf internationalen Schutz
genoss. Die Ereignisse spielten sich in mehreren europäischen Ländern
und in Kenia ab, und an all diesen Orten war Herr Öcalan mit Unregelmäßigkeiten,
verwirrenden Vorkommnissen und Gesetzesbrüchen konfrontiert. Herrn Öcalans eigene Aussagen zu diesen Themen sind von entscheidender Wichtigkeit. Ihm lag sehr viel daran, selbst ausführliche Kommentare auszuarbeiten. Leider hat er jedoch große Schwierigkeiten, wenn er wichtige Materialien oder Hilfsmittel benötigt. Beispielsweise wurde ihm keine Schreibmaschine erlaubt. Unter solchen Umständen fällt es ihm natürlich schwer, seine Arbeit innerhalb des gegebenen Zeitrahmens fertig zu stellen. An dieser Stelle bedarf auch die langdauernde Einzelhaft der Erwähnung, die sich auf seine Konzentrationsfähigkeit sehr nachteilig ausgewirkt hat. Bedeutet dies, er hat ernsthafte gesundheitliche Probleme? Das Klima von Imrali, der Mangel an frische Luft und fehlende Möglichkeiten körperlicher Betätigung haben einige Probleme verursacht. Herr Öcalan klagt über eine Sinusitis, die möglicherweise allergische Ursachen hat. Diese gesundheitlichen Problem sind aber nicht so schwerwiegend oder ernst, dass sein körperliches Wohlbefinden insgesamt davon betroffen wäre; dennoch legen wir Wert auf die Forderung nach angemesseneren Haftbedingungen. Was wird geschehen, nachdem beide Parteien ihre Anträge beim Gerichtshof eingereicht haben? Das sollten wir vernünftigerweise dann erörtern, wenn das eigentliche
Verfahren stattfindet. Das Gericht wird am 28. September 2001 zusammentreten
und dann im Lichte der vorgelegten Anträge entscheiden, wie es in
diesem Fall weiter verfahren wird. Wir erwarten ein Verfahren im Rahmen
der Prozessordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Herr Ocalan hat angedeutet, dass er eine außergerichtliche Einigung
in Zukunft nicht ausschließt, wenn sie dazu dient, eine Lösung
für das Problem zu finden, das diesem Fall zugrunde liegt. Jeder
Vorschlag seitens der Regierung wird von ihm geprüft werden, allerdings
sollten ernsthafte, konstruktive Vorschläge hinreichend realistisch
sein. Ist das eine realistische Forderung? Wir hoffen, dass es so kommt. Es gibt einige Beispiele, wo eine Delegation des Gerichts Zeugenvernehmungen in Diyarbakir und Ankara abgehalten hat; da gibt es keine prozeduralen Hindernisse, was das Gericht betrifft. Die türkische Regierung ihrerseits wird ihre Verpflichtungen als Unterzeichner der Europäischen Konvention für Menschenrechte erfüllen müssen. Sie hat bereits zuvor einer Delegation belgischer Staatsanwälte und Richter sowie einer norwegischen Delegation die Erlaubnis gegeben Imrali zu besuchen und dort unseren Klienten zu Verfahren in diesen jeweiligen Ländern zu befragen, obwohl sie hierzu in keiner Weise durch die Konvention verpflichtet gewesen wäre. Dies macht deutlich, dass es keine technischen Hindernisse gibt, die es einer Delegation des Gerichtes verbieten würden Imrali zu besuchen. Es ist allerdings Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs zu entscheiden, ob er eine solche Zeugenvernehmung in Betracht ziehen möchte oder nicht.
|