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Ein
Schritt nach vorn, zwei Schritt zurück - europäisches Recht
und die kurdische Frage Internationale Initiative Köln, 13. März 2003 INTERNATIONAL INITIATIVE BRIEFINGS: Nach dreijähriger Verhandlungsdauer hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im Fall Öcalan sein Urteil gefällt.
Abdullah Öcalan habe kein faires Verfahren vor einem unabhängigen
Gericht erfahren, sein Recht auf Verteidigung sei eingeschränkt gewesen
und er habe inhumane Behandlung durch die Verhängung der Todesstrafe
erlitten. In einer ersten Stellungsnahme bewerteten die Rechtsanwälte
Öcalans das Urteil positiv, wenn auch als ungenügend. Denn in
einem zentralen Beschwerdepunkt, den rechtswidrigen Umständen bei
der Entführung Abdullah Öcalans, hat der Gerichtshof nicht der
Beschwerde entsprochen. Indes haben die Anwälte Öcalans Berufung gegen das Urteil angekündigt. Aber auch die Türkei ist unzufrieden. Auch sie hat umgehend ihre Berufung angekündigt. Ist doch mit der Feststellung, das Verfahren gegen den Kurdenführer sei unfair gewesen, der Status seiner Person deutlich geworden. Abdullah Öcalan ist ein politischer Gefangener, der auf Grund eines ungelösten Konfliktes in Gefangenschaft geraten ist. Deutlich wird aber auch, dass Recht die Politik nicht ersetzen kann. Dies wiederum schließt die Verrechtlichung von Politik nicht aus. Die Diskussion bzw. der Konflikt über internationale rechtliche Gremien wie den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zeigt, dass diesbezügliche Auffassungen zur Disposition stehen. Gerade deshalb hätte man vom Europäischen Gerichtshof erwarten können, dass er zu mindest die politische Dimension des Fall Öcalan in seiner Urteilsfindung berücksichtigt. Das jetzt ergangene Urteil mag auf den ersten Blick salomonisch erscheinen, in dem oben genannten Punkt jedoch ist es unbefriedigend. Indes harrt die kurdische Frage immer noch ihrer Lösung. Von der
anfänglich hoffnungsvollen Aufbruchstimmung, die mit der einseitigen
Beendigung des Krieges durch die PKK und den Rückzug ihrer bewaffneten
Kräfte auf Territorien außerhalb der Türkei entstand,
ist wenig geblieben. Im Gegenteil. Alles deutet auf eine erneute Konfrontation
in der kurdischen Frage hin. Die Menschenrechtslage in der Türkei
ist weiterhin katastrophal. Immer noch sind Folter und staatliche Willkür
an der Tagesordnung. Das heute ergangene Verbot der Demokratischen Partei
des Volkes (HADEP) und der gleichzeitige Verbotsantrag gegen die DEHAP
zeigen, wie weit die Türkei noch von einer EU-Kompatibilität
entfernt ist. Gleichzeitig ist es eine weitere Bestätigung der Annahme,
dass die Türkei im Windschatten einer amerikanischen Intervention
im Irak glaubt, in klassischer Manier mit der kurdischen Frage verfahren
zu können. Die Verschärfung der Isolationshaftbedingungen von
Abdullah Öcalan ist nur ein Kristallisationspunkt, an dem diese systematische
Zermürbungspolitik deutlich wird. Dies lässt zwangsläufig
nur den Schluss zu, dass die Türkei an keiner friedlichen Lösung
der kurdischen Frage interessiert ist. Schon die massive Zunahme von staatlicher
Repression gegen Mitglieder und Sympathisanten der pro-kurdischen DEHAP
sowie die konzentrierten Militäraktionen gegen kurdische Selbstverteidigungskräfte
in den letzten Monaten haben dies angedeutet. Die kurdische Karte ist wieder einmal im Spiel um eine mögliche
Umgestaltung des Mittleren Ostens. Allzu oft haben die Kurden dieses Spiel
verloren, weil sie so zum Spielball fremder Mächte wurden. Eine Wiederholung
dieses Vorgangs wäre fatal. So überrascht nicht, dass auch das
Urteil vom europäischen Gerichtshof in Straßburg zum Bestandteil
derartiger Bestrebungen zu werden droht. Die internationalen Reaktionen,
aber auch diejenigen in der Türkei lassen derartiges befürchten.
Zwar ist ein erneutes Verfahren gegen Abdullah Öcalan nicht ganz
unrealistisch. Dies wird aber nur dann fruchtbare Ergebnisse erzielen,
wenn es den Hintergrund des türkisch-kurdischen Konfliktes mit einbezieht.
In keinem Konflikt ist nur eine Seite beteiligt. Das gilt insbesondere
auch für die Türkei. Erst wenn der Wille zu einer Lösung
besteht, kann auch das Recht eine positive Rolle spielen. So auch im Fall
des Europäischen Gerichtshofes. Nur wenn die europäische Staatengemeinschaft
ihr Nicht-verhalten in der kurdischen Frage aufgibt, um konstruktiv zu
einer Lösung beizutragen, kann das europäische Recht eine konstruktive
Dynamik bei einer Lösung entwickeln. Diese wird allerdings ohne den Vorsitzenden des KADEK nur schwerlich möglich sein. Die Forderung nach seiner Freilassung mag zur Zeit unrealistisch erscheinen. Die Aufrechterhaltung dieser Forderung gebietet jedoch die politische Vernunft. Schluss mit der Isolationshaft - Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan und der Türkei (Quellen: Pressemeldungen der Nachrichtenagenturen AFP, AP und MHA vom 12. und 13. März 2003; Medya-TV; Pressemitteilung der Öcalananwälte vom 13. März 2003)
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