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Briefing:
Keine wirkliche Reform Internationale Initiative
Briefing: Keine wirkliche Reform Zu den Gesetzesänderungen in der Türkei, betreffend die
Die Reformen treffen nicht den Kern des Problems Das türkische Parlament hat im September 34 Änderungen der
geltenden Verfassung beschlossen, die auf die Zeit nach dem Militärputsch
von 1980 zurückging. Diese Änderungen zielen darauf ab, die
politischen Bedingungen für einen Beitritt zur Europäischen
Union, die sog. "Kopenhagener Kriterien" zu erfüllen. Kernpunkte
sind die Todesstrafe, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Minderheitenrechte
(Kurdenfrage) und die Gleichstellung von Mann und Frau. Als Problem gilt
außerdem die Stellung des Militärs in der türkischen Verfassung. Unabhängig von den bekannten Defiziten der Türkei in den Bereichen
Menschen- und Bürgerrechte, Minderheiten und Todesstrafe, sind auch
die grundlegenden Abweichungen der türkischen Verfassung vom europäischen
Standard seit langem bekannt: Der nationale Sicherheitsrat, ein aus Militärs
und Zivilisten bestehendes Gremium, das - wenn man es moderat beschreiben
will - der Regierung mit Rat und Tat zur Seite steht, ist mit dem Primat
der Politik, wie ihn die europäischen Verfassungen festschreiben,
nicht vereinbar. Der zweite Punkt ist noch grundlegender. Der Kerngedanke
der türkischen Verfassung ist die Einheit und Unteilbarkeit von Staat,
Volk und Land. Alle in der Verfassung oder in anderen Gesetzen und Vorschriften
gewährten Rechte gelten nur, insoweit sie diesem Grundsatz nicht
widersprechen oder ihm zuwider handelnd verwendet werden. Hier liegt ein
fundamentaler Unterschied zur europäischen Staatsauffassung und hier
liegen auch die Ursachen für die unzähligen Menschenrechtsverletzungen
in der Türkei, für die Kurdenproblematik und das nur langsame
Voranschreiten dieses Landes nach Europa. In seiner Verfassung manifestiert
sich ein Verständnis vom Staat und seine Bürgern, das mit europäischem
Denken nicht vereinbar ist. Nicht umsonst hat das Europaparlament die
Türkei kurz nach den jüngsten Verfassungsänderungen erneut
aufgefordert, sich endlich eine moderne Verfassung zu geben. Anhang: Die Änderungen A. Todesstrafe E. Stellungnahme des Europaparlamentes A. Todesstrafe Die Änderung sieht vor, dass Todesurteile künftig nur noch
in Kriegszeiten, bei Kriegsgefahr sowie bei Terrordelikten ("terroristische
Aktivitäten") verhängt werden dürfen. Wenn auch zu begrüßen ist, dass nun eine deutlich geringere
Zahl von Delikten mit der Todesstrafe bewehrt ist, kann diese Änderung
nicht als Abschaffung der Todesstrafe gewertet werden. Während die
Todesstrafe vor den Änderungen zwar Bestandteil vieler Gesetze war,
wurde sie nun, wenn auch eingeschränkt, in die Verfassung aufgenommen,
so dass eine vollständige Abschaffung eher erschwert wurde. Gegen
die Todesstrafe - man habe bereits einen Premierminister der Türkei
unschuldig aufgehängt - sprachen sich Abgeordnete der Partei des
Ministerpräsidenten Ecevit aus, ebenso wie die gerade erst gegründete
AKP (Islamisten), die diese Strafe für "unmenschlich" halten. Für den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan hat sich die Situation
nicht geändert; ihm droht weiter die Hinrichtung. Außer ihm
warten einhundertsechzehn weitere Delinquenten darauf, dass das türkische
Parlament ihrer Hinrichtung zustimmt. Inzwischen hat das Europäische Parlament in Straßburg am 25. Oktober die Türkei im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt des Landes in einer Resolution zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe aufgefordert.
Die türkische Verfassung enthält keinerlei Schutzbestimmungen,
wegen "Gefährdung der Einheit des Staates" straffällig
zu werden, was nach einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften möglich
ist. Die jüngsten Änderungen stellen hier nun nicht mehr "Gedanken
und Meinungen" sondern "Aktivitäten" gegen die Einheit
des Staates unter Strafe.
Minderheitenrechte für die kurdische Bevölkerung wurden nicht
in die Verfassung noch in andere Gesetze aufgenommen. Auch der kurdische
Schulunterricht bleibt untersagt. Die Türkei erkennt die zwölf
Millionen im Land lebenden Kurden nicht als Minderheit an. Das Parteiengesetz
bestimmt auch weiterhin: "Die Behauptung, es gebe in der Türkei
kulturelle, religiöse, ethnische oder sprachliche Minderheiten ist
verboten."
Neufassung des Verfassungsartikels 41. In dem Artikel war bisher lediglich
von der Familie als Fundament der türkischen Gesellschaft die Rede;
in türkischen Gesetzen wurde der Mann bisher ausdrücklich als
Familienoberhaupt genannt. Dies gilt nun nicht mehr. Dennoch: Frauen werden
um vieles schlechter bezahlt als Männer, genießen keinen Mutterschutz,
sind
Die neue Verfassung stärkt die Rolle der Zivilisten im Nationalen Sicherheitsrat, ihre Zahl steigt von fünf auf neun; dem Gremium gehören aber weiterhin fünf Generäle an. Beschlüsse des bisher von den Militärs beherrschten Sicherheitsrates sollen künftig keinen bindenden Charakter mehr haben. F. Folter Gesetze und Vorschriften, in denen Praktiken geregelt werden, die der
Folter Vorschub leisten, sie ermöglichen oder verdecken, wurden mit
dem Änderungspaket nicht angegangen.
Einführung eines allgemeinen Rechtes auf die Gründung von Vereinen;
das Recht, sich ohne Waffen zu versammeln und zu demonstrieren. Hausdurchsuchungen
bedürfen künftig eines Gerichtsbeschlusses. E. Stellungnahme des Europaparlamentes Die legislativen Bemühungen und die Versuche einer Reform der Verfassung werden zur Kenntnis genommen und positiv gewertet. Die Türkei wird jedoch aufgefordert, diesen Prozess fortzusetzen und eine moderne Verfassung zu schaffen, die den demokratische Rechtsstaat und die Achtung individueller und kollektiver Rechte und Freiheiten sichert. Die Türkei wird aufgefordert, die internationalen Verträge
und Übereinkommen hinsichtlich Auf dem Gebiet der Menschenrechte sind auch künftig noch weitreichende Anstrengungen notwendig, um ein für alle mal die Praktiken und Strukturen zu beseitigen, die seit langem das Ansehen der Türkei in der internationalen Gemeinschaft schädigen. Die türkischen Behörden werden aufgefordert die Grundrechtscharta der EU zu respektieren. Die Türkei wird aufgefordert, einen präzisen Zeitplan vorzulegen in Bezug auf eine schnellstmögliche Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen. Quellen: "Türkei spielt ein bisschen Europa" (TAZ), "Hauptfach Demokratie: Die Türkei sitzt nach" (Basler Zeitung), "Verfassungsreformen mit Seitenblick auf die EU" (Berliner Zeitung), "Türkei sieht ihre Stellung in Europa gestärkt" (Neue Ruhr Zeitung), "Türkei nähert sich EU weiter an", (Frankfurter Rundschau), "Türkei macht sich schön für Europa" (dpa), "Verfassungsänderungen am Fliessband" (Aargauer Zeitung), "Die türkischen Bürger werden die wahren Verlierer sein" (Human Rights Watch)
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